Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle von Nine Internet Solutions AG (nachfolgend "Nine") angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil der Verträge zwischen Nine und dem Kunden.
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die Nine gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") erbringt bzw. anbietet.
1.2 Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Übernahme in einem eigenen Vertrag oder Aktivierung ihres Kundenkontos. Die Übernahme gilt fortan für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen. Als Inanspruchnahme einer Dienstleistung gilt insbesondere die Aktivierung eines dem Kunden im Kundenportal von Nine (nachfolgend "Kunden-Cockpit") zur Verfügung gestellten Produktes.
1.3 Der Kunde kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB mittels Aktivierung eines entsprechenden Kontrollfeldes zu wiederholen. Bei Zustellung einer kundenspezifischen Offerte stellt Nine diese AGB dem Kunden zusammen mit den Unterlagen per Post oder elektronisch (per E-Mail oder Link) zur Verfügung. Der Kunde bestätigt in diesem Fall seine Zustimmung zu den AGB mit Bestätigung der Offerte, durch Inanspruchnahme der Dienstleistung oder Bezahlung der Rechnung, wobei der Vertrag durch die zeitlich erste Handlung zustande kommt.
2. Leistungen und Rechte von Nine
2.1 Nine erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Konfiguration oder dem Betrieb von Servern. Nine stellt dem Kunden – soweit vertraglich vereinbart – Speicherplatz auf einer an das Internet angeschlossenen Infrastruktur zur Verfügung ("Kundenserver"). Die Serverinfrastruktur kann sowohl von Nine als auch von einem Dritten betrieben werden. Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Kunde und Nine.
2.2 Nine ist ohne gegenteilige Vereinbarung berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen selber oder in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen oder ganz durch Dritte erbringen zu lassen. Nine bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich.
2.3 Nine ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen, Massnahmen zum Schutz der Infrastruktur von Nine, etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Kunde wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, wenn dies aufgrund der Umstände möglich ist. Die geplanten Unterbrechungen finden wenn möglich ausserhalb der Bürozeiten (soweit im Vertrag nicht anderweitig definiert: Montag bis Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr, exkl. nationale Feiertage der Schweiz und kantonale Feiertage des Kantons Zürich) statt.
2.4 Nine ist berechtigt, den Zugang zum Kundenserver ganz oder teilweise zu sperren und/oder die Dienstleistungen einzustellen, falls (i) die Voraussetzungen des Notice-and-Takedown-Verfahrens nach dem Code of Conduct – Hosting (www.swico.ch) erfüllt sind, (ii) Nine dazu gerichtlich oder behördlich aufgefordert wird oder (iii) sich sonstwie selber rechtlich verantwortlich oder strafbar machen könnte oder (iv) wenn eine Stichprobe konkrete Hinweise oder den Verdacht auf eine Verletzung dieser AGB, das Zugänglichmachen von unzulässigen Inhalten oder eine anderweitige rechts- oder vertragswidrige Nutzung der Produkte und Services von Nine ergibt. Nine behält sich zudem das Recht vor, virenbelastete E-Mails abzuweisen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auch gewünschte Nachrichten gefiltert werden können und diese verlustig gehen können.
2.5 Nine ist berechtigt ihre Dienstleistung auszusetzen oder den Zugang zum Kundenserver zu sperren, falls das Benutzerverhalten des Kunden oder Dritter (z.B. hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe auf den Kundenserver mit DDoS-Attacken) in irgendeiner Weise den Betrieb des Kundenservers oder andere Server/Dienstleistungen von Nine beeinträchtigt. Nine wird den Kunden (soweit im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und aufgrund der konkreten Umstände möglich) vorgängig oder umgehend nachträglich über die notwendige bzw. erfolgte Sperrung informieren.
2.6 Nine ist berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit Massnahmen gemäss Ziff. 2.4 und 2.5 entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Nine kann vom Kunden für die vorsorgliche Deckung des Aufwands und des weiteren Schadens eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese Sicherheitsleistung nicht bezahlt oder befolgt der Kunde die im Zusammenhang mit den getroffenen Massnahmen erfolgten Aufforderungen nicht, kann Nine die Dienstleistungen aussetzen oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist zur bestimmungsgemässen und rechtmässigen Nutzung der Dienstleistungen berechtigt (Fair Use / Acceptable Use).
3.2 Die Kalkulation der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Nine basiert auf durchschnittlicher Nutzung der Ressourcen von Nine (Fair Use). Die zur Verfügung gestellten Ressourcen (insbesondere Speicherplatz, Traffic, CPU/RAM Nutzung und Support) dürfen nur zum ordentlichen Betrieb des Kundenservers verwendet werden. Nutzt der Kunde Ressourcen von Nine über das akzeptable Mass hinaus, offeriert Nine ein Upgrade auf eine leistungsfähigere Dienstleistungsklasse. Geht der Kunde auf das Angebot nicht ein, behält sich Nine das Recht vor, den Vertrag (notfalls fristlos) zu kündigen.
3.3 Der Kunde ist für Inhalte (Sprache, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er selber (und mit ihm kommunizierende Dritte) durch Nine übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet, speichert oder zum Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf Inhalte verantwortlich. Nine trifft bezüglich der vom Kunden zugänglich gemachten Inhalte keine Überwachungspflicht.
3.4 Der Kunde hat die von ihm betriebenen Komponenten und Applikationen aktuell zu halten (regelmässige Durchführung von Updates, etc.) und ist für deren System- und Netzwerk-Sicherheit verantwortlich. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, haftet er gemäss Ziff. 8. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass Nine zeitweise Softwareupdates – und upgrades durchführt und die Server-Hardware erneuert, insbesondere um die Sicherheit der Betriebssysteme zu gewährleisten. Dies kann zu einer Inkompatibilität mit eingesetzten Kundenapplikationen führen, weshalb unter Umständen eine Anpassung dieser Applikationen notwendig wird. Nine kann dem Kunden jeweils vor einem Upgrade oder einem Hardwarewechsel für maximal zwei Wochen kostenlos ein Testsystem zur Verfügung stellen, damit dieser die Kompatibilität seiner Applikationen testen kann.
3.5 Störungen und Unterbrüche, welche durch den Kunden oder den ihm zurechenbaren Benutzer verursacht wurden, werden auf seine Rechnung durch Nine behoben. Die Verrechnung der geleisteten Arbeit erfolgt zu den jeweils geltenden aktuellen Ansätzen von Nine.
3.6 Bei der Bestellung, Registrierung (insb. zur Erstellung eines Kundenkontos für den Zugang zum Kunden-Cockpit) sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen und nachvollziehbaren Angaben verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die im Kunden-Cockpit gespeicherten Kundendaten (Rechnungs- und Administrationskontakt sowie technischer Kontakt) während der ganzen Dauer des Vertrages aktuell, vollständig und richtig sind. Nine ist nicht verpflichtet, andere als die im Kunden-Cockpit gespeicherte Kundendaten zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Nine ist jedoch berechtigt, offensichtlich unrichtige oder Rechte Dritter verletzende Einträge im Kunden-Cockpit zu korrigieren oder zu löschen. Weiter ist Nine jederzeit berechtigt, bei Unklarheiten über die Korrektheit der Angaben des Kunden die Dienstleistungen auszusetzen und die daraus entstehenden Kosten analog zu Ziff. 2.6 in Rechnung zu stellen. Stellt Nine fest, dass der Kunde keine wahrheitsgetreuen oder nachvollziehbaren Angaben zu seiner Person (inkl. Adressen und Kontaktmöglichkeiten) angibt, ist Nine berechtigt, den Dienst umgehend einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
3.7 Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter geeignet zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er Nine unverzüglich schriftlich (per E-Mail mit anschliessender Empfangsbestätigung durch Nine) zu informieren. Die dem Kunden mitgeteilten Passwörter oder anderen Identifikationsparameter sind für die persönliche Verwendung durch den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Nine darf sich darauf verlassen, dass die einen Identifikationsparameter verwendende Person dazu befugt ist, die damit autorisierte Handlung vorzunehmen, insbesondere zum Abschluss oder zur Kündigung von Verträgen durch entsprechende Manipulation im Kunden-Cockpit.
3.8 Aus Sicherheitsgründen hat der Kunde keinen Zugang zu den von Nine oder von Nine beauftragten Dritten betriebenen Serverräumen. Vorbehalten bleiben explizite anderslautende Vereinbarungen zwischen Nine und dem Kunden.
3.9 Der Kunde hat weiter die Bestimmungen der Acceptable Use Policy von Nine einzuhalten. Diese ist in der jeweils gültigen Form auf der Website www.nine.ch und über das Kunden-Cockpit einsehbar und bildet einen Bestandteil dieser AGB.
4. Datensicherung
4.1 Nine bietet verschiedene Dienstleistungen an, die dem Schutz von Datenbanken, Dateien und E-Mails des Kunden dienen. Die Häufigkeit der Sicherungen und die Dauer der Verfügbarkeit der von Nine erstellten Sicherungskopien unterscheiden sich nach der vertraglich vereinbarten Option. Es obliegt dem Kunden, die dem Schutzbedarf, der Eintrittswahrscheinlickeit sowie der Schwere der Risiken entsprechende Optionen zur Datensicherung auszuwählen.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seinem Verantwortungsbereich geeignete und erforderliche Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um seine Informationen und Daten bei Verlust oder unautorisierter bzw. unbeabsichtigter Veränderung wiederherstellen zu können. Hierzu gehört insbesondere die regelmässige Überprüfung der Lesbarkeit der von Nine erstellten Sicherungskopien sowie anderer Dienstleistungen von Nine nach 4.1. Nine empfiehlt ihren Kunden, Daten regelmässig zu sichern.
4.3 Nine macht Kunden darauf aufmerksam, dass die Sicherung der Daten je nach Datentyp oder dem vom Kunden gewählten Leistungspaket zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Zeitabständen erfolgt. In Ausnahmefällen ist es zudem möglich, dass Nine aus technischen Gründen, bspw. wegen Wartungsarbeiten, Störungen im System oder notwendig gewordenen Austauschs von Teilen der Server-Infrastruktur, für einzelne Stunden keine Datensicherung oder Wiederherstellungen vornehmen kann. Ausgenommen von der Wiederherstellung der Daten sind in jedem Fall flüchtige Daten wie z.B. temporäre Dateien.
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlungspflicht für Dienstleistungen beginnt mit Vertragsabschluss (vgl. Ziff. 1). Nine stellt dem Kunden für die gewählte Vertragsdauer in der Regel jeweils im Voraus Rechnung. Sofern auf dem Rechnungsformular keine anderen Angaben vermerkt sind, ist die Rechnung innert 20 Tagen zu bezahlen und die aufgeführten Preise als Nettopreise (exkl. MwSt.) zu verstehen.
5.2 Verletzt der Kunde die oben genannten oder die im Rechnungsformular festgehaltenen Zahlungsbedingungen, gerät er ab dem Tag der Fälligkeit der Forderung in Verzug. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Nine zur Erhebung von 5 % Verzugszins und ab der 2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von Mahngebühren von CHF 20 (pro Mahnschreiben) berechtigt. Nine ist zudem berechtigt, die Dienstleistung gemäss Ziff. 11.2 zu kündigen. Überdies hat Nine das Recht, die Dienstleistung nach erfolgloser 2. Mahnung des Kunden zu sistieren. Für die Wiederinbetriebnahme wird dem Kunden eine Gebühr von CHF 100 in Rechnung gestellt und Nine kann die Vorauszahlung der üblichen Rechnungsperiode verlangen.
5.3 Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragspartner ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistungen
6.1 Nine ist bestrebt, ihre Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. Nine kann jedoch nicht garantieren, dass ihre Dienstleistungen ununterbrochen verfügbar sind und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung über das Internet übermittelt werden. Nine gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von Nine und allenfalls eingesetzten Dritten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.
6.2 Voraussetzung für Gewährleistungen ist der Empfang einer Störungsmeldung des Kunden (E-Mail mit anschliessender Empfangsbestätigung durch Nine) mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel. Der Kunde muss Nine eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung der in der Mängelrüge spezifizierten Mängel setzen. Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist der Kunde zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Nine erstattet dem Kunden eine allfällig bereits geleistete Vergütung anteilsmässig für jenen Zeitraum, in welchem der Kunde die Dienstleistung aufgrund der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt. Jegliche weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen unter Vorbehalt von Ziff. 7 dieser AGB.
7. Haftung von Nine
7.1 Nine haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Nine verursachte und nachgewiesene direkte Schäden.
7.2 Die Haftung von Nine und von Nine beauftragte Dritte für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Betrag von CHF 100'000.00 pro Kalenderjahr und auf direkte Schäden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden schliesst Nine explizit aus. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden, Schäden aus Datenverlust und Ansprüche Dritter.
7.3 Nine ist nicht haftbar für Schäden, die durch rechts- oder vertragswidrige Nutzung ihrer Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte entstehen. Ausgeschlossen ist insbesondere jegliche Haftung für Schäden, die entstehen, weil Dritte die Infrastruktur von Nine bzw. Kundenapplikationen missbräuchlich nutzen oder in diese unbefugt eingreifen. Dies betrifft beispielsweise aber nicht abschliessend Eingriffe durch Computerviren oder DDoS-Attacken sowie Veränderungen durch Hacker und die unbefugte Versendung von E-Mails. Der Haftungsausschluss umfasst auch Schäden, die dem Kunden aus zur Abwehr solcher Eingriffe Dritter notwendigen Massnahmen von Nine (z.B. Sperrung des Zugangs zur Kundenwebsite zum Schutz der Infrastruktur von Nine und anderer Kunden vor DDoS-Attacken und sämtliche andere Massnahmen nach Ziff. 2.3 - 2.6) entstehen.
7.4 Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von Nine gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.
8. Haftung des Kunden
8.1 Der Kunde haftet für Schäden, welche Nine oder Dritten durch Verschulden des Kunden oder die ihm zugehörigen Benutzer entstehen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Nine und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.
9.2 Nine und der Kunde sorgen für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit in ihrem jeweiligen Einflussbereich. Nine trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz von Personendaten gegen unbefugtes Bearbeiten. Nine verwendet Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Erbringung ihrer eigenen Dienstleistungen. Bei gewissen Dienstleistungen kann es erforderlich sein, Personendaten an Dritte in der Schweiz oder im Ausland weiterzugeben (beispielsweise beim Zugriff auf Applikationen, die von Drittanbietern betrieben werden). Sodann behält Nine sich vor, Personendaten Behörden oder Dritten zugänglich zu machen, soweit sie rechtlich dazu verpflichtet ist. Nine bewahrt Personendaten nur soweit und solange auf, als es zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder Nine von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist.
9.3 Der Vertrag zur Auftragsbearbeitung (AVV) bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil, sofern es sich bei den von Nine erbrachten Bearbeitungen von Personendaten um eine Auftragsbearbeitung handelt. Der AVV kann wie folgt eingesehen werden: https://docs.nine.ch/de/docs/legal-documents/data-processing-agreement. Der AVV kann jederzeit durch Nine angepasst werden. Der Kunde wird über entsprechende Anpassungen vorgehend informiert.
9.4 Nine ist ferner berechtigt, Kunden über laufende Entwicklungen und neue Dienstleistungen von Nine selber sowie von Partnern von Nine zu informieren. Der Kunde kann jederzeit erklären, dass er keine solchen Informationen wünscht.
10. Geistiges Eigentum und Eigentum an Hardware
10.1 Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistung oder des Produkts. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen oder Produkte von Nine (z.B. Programme, Vorlagen, Daten, Marken, Patente, Urheberrechte etc.) verbleiben bei Nine oder bei den von Nine eingesetzten Dritten.
10.2 Das Eigentum an Komponenten, die Nine zur Erbringung der Dienstleistungen einsetzt, stehen ausschliesslich Nine oder den von Nine eingesetzten Dritten zu, sofern die Parteien keine explizite, von dieser Regelung abweichende Vereinbarung treffen.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Beginn und Dauer
11.1.1 Nine präsentiert das Leistungsangebot unverbindlich auf der Website www.nine.ch, wobei Nine das Leistungsangebot jederzeit ändern und einzelne Dienstleistungen einschränken und/oder deren Erbringung einstellen kann.
11.1.2 Der Vertrag zwischen Nine und dem Kunden tritt durch Bestätigung einer kundenspezifischen Offerte oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden (insbesondere bei entsprechender Aktivierung im Kunden-Cockpit) in Kraft.
11.1.3 Mangels gegenteiliger Bestimmungen wird der Vertrag zwischen dem Kunden und Nine auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Beendigung des Vertrags
11.2.1 Bei unbefristeten Verträgen hat (sofern nicht anders vereinbart) die Kündigung durch jede der Vertragsparteien unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils auf Ende eines Monats zu erfolgen. Befristete Verträge sind 1 Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zu künden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragsdauer.
11.2.2 Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben mit anschliessender Empfangsbestätigung durch Nine oder für gewisse Dienstleistungen online durch die Auswahl der Kündigungsoption im Kunden-Cockpit zu erfolgen. Nine ist auch berechtigt, den Vertrag per E-Mail an die vom Kunden für vertragsrelevante Mitteilungen angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen.
11.2.3 Nine behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu künden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
* wenn der Kunde gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen verstösst
(z.B. Ziff. 2.5, Ziff.3.2 und Ziff. 3.6), Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht,
unzulässige Inhalte speichert oder zugänglich macht (vgl. Acceptable Use Policy);
* wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist
bzw. auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und er nicht entsprechende
Sicherstellung für mindestens eine Vertragsperiode leistet (insb. Ziff. 5.2).
11.2.4 Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Nine schuldet der Kunde die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung anfallenden Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen.
11.2.5 Nach Vertragsablauf ist Nine berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich.
12. Änderungen der Vertragskonditionen
12.1 Nine ist bestrebt, ihre Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von Nine oder der von Nine eingesetzten Software eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge haben wie auch einen Einfluss auf die Preisentwicklung ausüben können.
12.2 Nine behält sich daher ausdrücklich vor, die Vertragskonditionen, einschliesslich dieser AGB, jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden auf der Website von Nine zugänglich gemacht und treten mit ihrem Aufschalten in Kraft. Möchte der Kunde die Änderungen nicht geltend lassen, hat er die Möglichkeit, dies Nine innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben mit Sendebestätigung oder via Kunden-Cockpit mitzuteilen und den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach Ziff. 11.2.1 zu kündigen. Ohne entsprechende Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
13. Weitere Bestimmungen
13.1 Sollten die Daten des Kunden bei Nine durch Massnahmen Dritter, etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Massnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Nine den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Nine wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschliesslich beim Kunden liegt.
13.2 Rechte und Pflichten aus den unter diesen AGB geschlossenen Verträgen können unter Vorbehalt von Ziff. 2.2 nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von Nine an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.
13.3 Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
13.4 Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Nine und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
13.5 Ausschliesslichen Gerichtsstand bilden die ordentlichen Gerichte am Sitz von Nine. Alternativ ist Nine berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
13.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 10.08.2023 und ersetzen alle vorherigen Publikationen.
Zurich, 10 August 2023